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rioja Persönliche Nachricht schicken | 1 Beitrag

muss man den fahrtrichtungsanzeiger bei abknickender vorfahrt betätigen?

04.10.2008, 12:23 Uhr melden

Antworten (5)

guitarbaer Persönliche Nachricht schicken | 2 Beiträge

ja! wenn das zeichen abknickende Vorfahrt aufgestellt ist, musst du blinken.

leo50 Persönliche Nachricht schicken | 1 Beitrag

mußt du blinken! Steht in der Straßenverkehrsordnung.
Auch sinnvoll, da ein Abbiegevorgang.

sonnemondsterne Persönliche Nachricht schicken | 171 Beiträge

ganz einfach : JEDE Richtungsänderung ist anzuzeigen.

und da du ja nicht geradeaus fährst, sondern auf der "abbiegenden" hauptstrasse weiterfährst, musst du Blinken.

UND JAAAAAA: hört endlich damit auf euch in den kreisel zu blinken!! in der mitte von nem kreisel wächst gras, stehen steine oder Kunstwerke. dort hin kann man nicht abbiegen!

Das VERLASSEN des Kreisverkehrs ist anzuzeigen, und zwar 1/4 des kreises vorher, bevor man raus fährt.
Blinkt man zufrüh, denkt der "in den Kreisverkehr" einfahrende, man verlasse den Kreisel und schon bumst es :-)

chopper59 32 Beiträge

Na logo, blinken.
Lernt man aber in der Fahrschule,wenn sie gut ist, genauso das blinken NACH RECHTS wenn man AUS DEM KREISEL RAUSFÄRHRT und NICHT NACH LINKS wenn man REINFÄHRT und DRINBLEIBT. Puh geschafft.

SQDSL Persönliche Nachricht schicken | 14 Beiträge

ja