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muss man den fahrtrichtungsanzeiger bei abknickender vorfahrt betätigen?
04.10.2008, 12:23 Uhr melden
Antworten (5)
ganz einfach : JEDE Richtungsänderung ist anzuzeigen.
und da du ja nicht geradeaus fährst, sondern auf der "abbiegenden" hauptstrasse weiterfährst, musst du Blinken.
UND JAAAAAA: hört endlich damit auf euch in den kreisel zu blinken!! in der mitte von nem kreisel wächst gras, stehen steine oder Kunstwerke. dort hin kann man nicht abbiegen!
Das VERLASSEN des Kreisverkehrs ist anzuzeigen, und zwar 1/4 des kreises vorher, bevor man raus fährt.
Blinkt man zufrüh, denkt der "in den Kreisverkehr" einfahrende, man verlasse den Kreisel und schon bumst es :-)















